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Unsere Bedenken - unsere Ziele (3)
Chancengleichheit verwirklichen
Aufgrund
einer Änderung der Wahlordnung entfiel die frühere
sechswöchige Frist gem.
§6 Abs.2 der Wahlordnung (Stand 2011) zur Bewerbung um eine Kandidatur auf der Liste des Wahlausschusses (Liste 1).
Trotzdem wurde dies neuerdings lt. sparda-aktuell (Juni 2021) wieder
angeboten. Das ist zwar in einem demokratischen Wettbewerb
legitim, aber ein weiterer Fall von Diskriminierung aller anderen
Wahlvorschläge. Uns wurde bisher jegliche Kandidatenwerbung in den
Filialen, im Sparda-Aktuell und auf der
Homepage der Bank ausdrücklich verwehrt.
Auch wenn sich die Diskussionskultur auf den Vertreterversammlungen seit unserer ersten Teilnahme in 2007 spürbar verbessert hat, und im Internet-Auftritt der Bank inzwischen von "Transparenz und Gelebter Demokratie" die Rede ist, die vor allem eins bedeute: "den Mut, gesellschaftlichen Mangel zu beheben und sich für einen Werte- und Kulturwandel in der Gesellschaft einzusetzen. …. In Zukunft wird es verstärkt darum gehen, diese Werte in den Unternehmen und in der Gesellschaft auch zu leben.", so bleiben doch Zweifel an einem Gesinnungswandel, wenn alle unsere Vorschläge abgelehnt werden, die Wahlordnung im Sinne von mehr Chancengleichheit und Transparenz zu reformieren. Stattdessen verschanzt man sich hinter BGH-Urteilen und einer Musterwahlordnung, deren Zustandekommen für uns nicht nachvollziehbar ist, und hat die hohen Hürden für eine Wahlbeteiligung weiterer Wahllisten zementiert und zum Teil weiter verschärft. Unser Ziel: Alle Wahllisten gleich behandeln |