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Unsere Bedenken - unsere Ziele (3)
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Chancengleichheit
verwirklichen
Aufgrund einer Änderung der Wahlordnung entfiel die frühere
sechswöchige Frist gem. §6 Abs.2 der Wahlordnung (Stand 2011)
zur Bewerbung um eine Kandidatur auf der Liste des Wahlausschusses
(Liste 1). Trotzdem wurde dies 2026 parallel zu unserem Werbe-Aushang
in den Filialen wieder angeboten. Wievielen Interessenten das gelang,
wissen wir nicht. Das ist zwar in einem demokratischen Wettbewerb
legitim, aber ein weiterer Fall von Diskriminierung aller anderen
Wahlvorschläge. Darüber hinaus wurde uns bisher jegliche
Kandidatenwerbung in den Filialen, im Sparda-Aktuell und auf der
Homepage der Bank ausdrücklich verwehrt.
Im Zusammenhang mit unserer Klage gegen
die Anforderung von 150 Unterstützungsunterunterschriften je
Wahlbezirk (siehe nächste Seite), hat
das Oberlandesgericht (OLG) München aber drei Feststellungen
gemacht, die die Kommunikation der Mitglieder untereinander
erleichtern sollen:
1. Jedes
Mitglied, das eine "weitere Wahlliste" aufstellen will, hat
Anspruch auf Aushändigung der Mitgliederliste. 2. In den
Geschäftsstellen ist ein Aushang zur Anwerbung von
Kandidaten bzw. Unterstützern zuzulassen. 3. Andere Mitglieder
können zum Zweck der Kandidatensuche und Sammlung von
Unterstützungs-Unterschriften auch in den Geschäftsstellen
angesprochen werden. Unser Ziel: Alle Wahllisten gleich behandeln
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