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Unsere Bedenken - unsere Ziele (4)
| Faires
Wahlverfahren Von unseren Vorschlägen zur Verbesserung der Wahlordnung im Sinne von mehr Chancengleichheit und Transparenz wurden nach und nach immerhin einige aufgegriffen: 1. Die Präsenzwahl 2011 war ein Debakel. Es nahmen nur rd. 5% der Mitglieder teil. Es gibt seit 2016 wieder ausschließlich Briefwahl. 2. Die Zahl der notwendigen Ersatzvertreter wurde von 10 auf drei reduziert. Bei mehreren Listen und vielen Wahlbezirken reicht das völlig. Unser Vorschlag, dass vor den Ersatzvertretern zuerst die nächsten auf der Kandidatenliste nachrücken, wurde bisher nicht aufgegriffen. 3. Die fragwürdige Zusammensetzung der Wahlbezirke wurde 2016 geändert. Statt 17 in 2011 sind es nur noch 10 Wahlbezirke. Diese wurden regional sinnvoller strukturiert. Allerdings sind es noch wesentlich mehr, als bei anderen Sparda-Banken, nachdem es bis zu unserer Wahlteilnahme auch hier nur 3 Wahlbezirke gab. 4. 2021 wurde uns kurzfristig und völlig überraschend die Entsendung eines Beobachters zur Stimmauszählung zugestanden - ein weiterer Schritt in die richtige Richtung. Das Genossenschaftsgesetz sieht eine
Zahl von insgesamt
150 Unterschriften als "in jedem Fall ausreichend"
an, um sicherzustellen "dass
Wahlvorschläge aus den Reihen der Mitglieder nicht durch unverhältnismäßig hohe
Zulässigkeitsanforderungen unmöglich gemacht
werden." Diese Begrenzung wurde von der Sparda-Bank
München dadurch umgangen, daß man die Zahl der Wahlbezirke
kontinuierlich von ursprünglich 3 zunächst auf 7 (2007) bzw. 17
(2011) erhöht und dann wieder auf 10 gesenkt hat, und diese
150 Unterschriften pro Wahlbezirk verlangt, so daß statt
150 wieder 1.500 Unterstützer-Unterschriften erforderlich sind. Unser Ziel: Überzogene Hürden beseitigen |