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 Unsere Bedenken - unsere Ziele (4)

Faires Wahlverfahren

Von unseren Vorschlägen zur Verbesserung der Wahlordnung im Sinne von mehr Chancengleichheit und Transparenz wurden nach und nach immerhin einige aufgegriffen:  

1. Die Präsenzwahl 2011 war ein Debakel. Es nahmen nur rd. 5% der Mitglieder teil. Es gab 2016 und gibt diesmal ausschließlich Briefwahl.
2. Die Zahl der notwendigen Ersatzvertreter wurde auf drei reduziert. Bei mehreren Listen und vielen Wahlbezirken reicht das völlig.
3. Die fragwürdige Zusammensetzung der Wahlbezirke seit 2011 wurde geändert. Statt 17 sind es nur noch 10 Wahlbezirke. Diese wurden regional sinnvoller strukturiert. Allerdings sind es noch wesentlich mehr, als bei anderen Sparda-Banken, nachdem es bis zu unserer Wahlteilnahme auch hier nur 3 Wahlbezirke gab.
4. Diesmal wurde uns kurzfristig und völlig überraschend die Entsendung eines Beobachters zur Stimmauszählung zugestanden - ein weiterer Schritt in die richtige Richtung.

Die Erstellung weiterer Wahllisten (die es sonst selten gibt) wird aber immer noch erschwert. Mit Hilfe einer fragwürdigen Interpretation des Genossenschaftsgesetzes.

Dieses sieht eine Zahl von insgesamt 150 Unter­schriften als "in jedem Fall ausreichend" an, um sicherzustellen "dass Wahlvorschläge aus den Reihen der Mitglieder nicht durch unverhältnismäßig hohe Zulässigkeitsan­forderungen unmöglich gemacht werden."
Diese Begrenzung wird von der Sparda-Bank München umgangen, indem sie 150 Unterschriften pro Wahlbezirk verlangt. Damit waren statt 150 
diesmal 1.500 Unterstützer erforderlich, um in allen Wahlbezirken teilnehmen zu können. In 9 haben wir es geschafft.
Wir bezweifeln, dass diese
Auslegung im Sinne des Gesetzgebers ist. Deshalb haben wir dagegen Klage eingereicht, die leider noch nicht entschieden ist.  

Unser Ziel: Überzogene Hürden beseitigen