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 Unsere Bedenken - unsere Ziele (4)

Faires Wahlverfahren

Von unseren Vorschlägen zur Verbesserung der Wahlordnung im Sinne von mehr Chancengleichheit und Transparenz wurden nach und nach immerhin einige aufgegriffen:  

1. Die Präsenzwahl 2011 war ein Debakel. Es nahmen nur rd. 5% der Mitglieder teil. Es gibt seit 2016 wieder ausschließlich Briefwahl.
2. Die Zahl der notwendigen Ersatzvertreter wurde von 10 auf drei reduziert. Bei mehreren Listen und vielen Wahlbezirken reicht das völlig. Unser Vorschlag, dass vor den Ersatzvertretern zuerst die nächsten auf der Kandidatenliste nachrücken, wurde bisher nicht aufgegriffen.
3. Die fragwürdige Zusammensetzung der Wahlbezirke wurde 2016 geändert. Statt 17 in 2011 sind es nur noch 10 Wahlbezirke. Diese wurden regional sinnvoller strukturiert. Allerdings sind es noch wesentlich mehr, als bei anderen Sparda-Banken, nachdem es bis zu unserer Wahlteilnahme auch hier nur 3 Wahlbezirke gab.
4. 2021 wurde uns kurzfristig und völlig überraschend die Entsendung eines Beobachters zur Stimmauszählung zugestanden - ein weiterer Schritt in die richtige Richtung.

Das Genossenschaftsgesetz sieht eine Zahl von insgesamt 150 Unter­schriften als "in jedem Fall ausreichend" an, um sicherzustellen "dass Wahlvorschläge aus den Reihen der Mitglieder nicht durch unverhältnismäßig hohe Zulässigkeitsan­forderungen unmöglich gemacht werden." Diese Begrenzung wurde von der Sparda-Bank München dadurch umgangen, daß man die Zahl der Wahlbezirke kontinuierlich von ursprünglich 3 zunächst auf 7 (2007) bzw. 17 (2011) erhöht und dann wieder auf 10 gesenkt hat, und diese 150 Unterschriften pro Wahlbezirk verlangt, so daß statt 150 wieder 1.500 Unterstützer-Unterschriften erforderlich sind.
Wir haben dagegen geklagt, aber auch in dritter Instanz vor dem OLG München leider nicht recht bekommen (Urteil). Das Gesetz beziehe sich auf Wahlvorschläge, und da mehrere Wahlbezirke lt. Rechtsprechung des BGH zulässig sind, sei auch diese Anforderung nicht zu beanstanden. Es bleibt eine Schwachstelle im Gesetz, da es der bestehenden Mehrheit durch willkürliche Erhöhung der Anzahl der Wahlbezirke ermöglicht - wie das Beispiel 2011 zeigt - die Anforderungen für die Erstellung eines weiteren Wahlvorschlags drastisch zu erhöhen. Unser Vorschlag, die Zahl der Wahlbezirke wieder auf 3 (wie bis 2001) zu senken, wird aber vom Wahlausschuss abgelehnt, der nur aus 5 Vertretern der "Liste des Wahlausschusses", 2 von ihr gewählten Aufsichtsräten und 2 Vorstandsmitgliedern besteht. Auf diese Weise kann man sich unliebsame Konkurrenz vom Leibe halten.

Unser Ziel: Überzogene Hürden beseitigen