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23.09.2021 Gebührenerhöhung - Vorstand steht Vertretern der Freien Liste Rede und Antwort Zurück >

Wie bereits in unserer Meldung vom 4.8.21 angekündigt, haben Vertreter der Freien Liste die Einberufung einer a.o. Vertreterversammlung beantragt, damit der Vorstand zu der massiven Kritik vieler Mitglieder über die angekündigte Änderung der AGB und der Gebühren, die auch ein großes Presseecho hatte, Stellung nimmt. Der Vorstand hat dies abgelehnt mit der Begründung, dass derartige Geschäftsführungsmaßnahmen nicht in den Kompetenzbereich der Vertreterversammlung fielen: "Vielmehr obliegt die Leitung der Genossenschaft gemäß §14 Abs.1 der Satzung dem Vorstand in eigener Verantwortung. Das bedeutet, dass der Vorstand - und nicht die Vertreterversammlung - dazu berufen ist, über Einzelfragen der Geschäftsführung zu entscheiden, wie dies bei Gebührenanpassungen der Fall ist."
Er hat jedoch angeboten, eine Informationsveranstaltung für interessierte Vertreter abzuhalten. Auch wenn wir die Ablehnungsgründe einer 
a.o. Vertreterversammlung nicht akzeptieren, haben wir dieses Angebot wahrgenommen.
Die Veranstaltung, an der der gesamte Vorstand der Sparda-Bank München, einige leitende Angestellte und 12 Vertreter von "die-freie-liste.org" teilnahmen, fand am 26. August statt. Wir haben auch dem Listenführer von Liste 1 eine Teilnahme seiner Vertreter angeboten, die dieser jedoch abgelehnt hat. Bezeichnend für das Engagement der Liste 1.

Der Vorstand bestritt, sich zum Zeitpunkt der Vertreterversammlung über die einen Monat später verkündeten Maßnahmen im Klaren gewesen zu sein. Die drastische Gebührenerhöhung nach nur 1 ½ Jahren wurde damit begründet, dass man beim Beschluss zur Aufgabe der Gebührenfreiheit im Dezember 2019 noch von einer allmählichen Entspannung der Zinssituation ausgegangen sei. Stattdessen sei nun durch das BGH-Urteil noch mit weiteren Belastungen zu rechnen.
Immerhin wurde eingestanden, dass wenn ein Kunde die rückwirkende Zustimmung zur Gebührenerhöhung verweigere, also mit Nein ankreuzt, automatisch die nach dem BGH-Urteil erhobenen Gebühren für das II. Quartal 2021 zurückerstattet werden. Auch die davor erhobenen Gebühren müssten aufgrund der Rechtslage erstattet werden, wenn der Kunde ein entsprechendes Rückforderungsschreiben an die Bank richtet, da sonst strafrechtliche Konsequenzen drohten. Dies könne sich im Extremfall auf einen zweistelligen Millionenbetrag belaufen, weshalb der Vorstand an die Kunden appelliert, aus Gründen der Fairness auf eine Rückforderung zu verzichten, da man ja indirekt zugestimmt habe, weil die Möglichkeit des Widerspruchs oder auch der Kündigung bestand. Der Vorstand habe in erster Linie die Interessen der Genossenschaft als Ganzes zu beachten und gegen Einzelinteressen trotz unerlässlicher Berücksichtigung des BGH-Urteils abzuwägen.
Wenn der Kunde auch die Zustimmung zur jetzt vorgeschlagenen Gebührenerhöhung verweigere, werde er zunächst angerufen oder angeschrieben und ihm die Sachlage erklärt. Stimmt er dennoch nicht zu, fehle der Bank die Geschäftsgrundlage und berechtige deshalb auch nach § 19 der bisherigen AGB zur Kündigung. Ob dies in jedem Fall tatsächlich geschieht, blieb allerdings offen.
Auch die Frage, in welchen Punkten sich die jetzt vorgelegten AGB Stand April 2021 von den bisherigen unterscheiden, wurde bisher nicht beantwortet. Eine übersichtliche Darstellung aller Änderungen auf diesen 97 Seiten wäre als Voraussetzung für eine Zustimmung angebracht.
Unklar ist ferner, ob in der Zusatzvereinbarung Verwahrentgelt der Freibetrag von derzeit 100.000 € künftig auch ohne erneute ausdrückliche Zustimmung verändert werden kann. Dabei kommt es u.E. auf das kleine Wörtchen "derzeit" an.

Zur Kritik an TEO verwies der Vorstand darauf, dass in jedem Fall eine neue Software zur Anpassung an die sich laufend ändernden Anforderungen im Online-Banking erforderlich gewesen wäre. Sparda München zahle an Comeco lediglich eine nutzungsabhängige Gebühr, die sich im schon bisher üblichen Rahmen bewege. Die Höhe wurde nicht genannt.
Nähere Angaben zur wirtschaftlichen Lage der Comeco wurden nicht gemacht. Auch zu den Auswirkungen der Entscheidung von Sparda Hessen, TEO nur noch auf Wunsch anzubieten und die alte App weiterlaufen zu lassen, gab es keine Antwort. Warum Sparda Hessen noch ohne Gebühren auskommt, wurde nur ausweichend mit einer unterschiedlichen Unternehmenskultur beantwortet.

Wenn auch nicht alle Themen im Detail besprochen werden konnten, war es doch ein zweieinhalbstündiger, sehr informativer und von Dialogen mit allen Teilnehmern geprägter Informationsaustausch, der in dieser Tiefe in einer größeren Veranstaltung nicht möglich gewesen wäre. Insofern begrüssen wir, dass der Vorstand in Aussicht stellte, zur Verbesserung der Kommunikation 2 x jährlich eine derartige Dialogveranstaltung mit interessierten Vertretern zusammen mit der Liste 1 abzuhalten.
Eine weitere Folge dieser Diskussion, die wir uns zugute halten, war eine eine ausführliche Stellungnahme des Vorstands im Sparda-aktuell Oktober, in dem sich der Vorstandsvorsitzende Helmut Lind auch für gemachte Fehler entschuldigt. Auf diese Punkte gehen wir deshalb an dieser Stelle nicht näher ein.