Demokratieverständnis: Ist der Wahlausschuss neutral?
In der Vergangenheit
haben wir immer wieder an die Mehrheit appelliert, den Vertretern der Freien Liste eines der 5 Mitglieder des
Wahlausschusses zuzugestehen, wie das bei Ausschuss-Besetzungen in allen
demokratischen Gremien vom Bundestag bis zu Betriebsräten üblich ist. Es wurden
aber bisher ausschließlich die von den Vertretern der Liste 1 vorgeschlagenen
Kandidaten in den Wahlausschuss gewählt, der lt. Satzung zum einen wieder eine
"Liste des Wahlausschusses" (Liste 1) aufstellt, zum anderen aber
auch die Vertreter-Wahlen organisiert, überwacht und die abgegebenen
Stimmen nicht öffentlich auszählt. Die Durchführung der Wahlen liegt damit ausschließlich in der Hand von
Personen, bei denen eine Nähe zur Liste des
Wahlausschusses vermutet werden kann, auch wenn sie nicht auf
dieser kandidieren dürfen.
Der Wahlausschuss ist damit Konkurrent und Schiedsrichter in einem!
Trotzdem wurde eine öffentliche Stimmenauszählung bisher immer ausdrücklich
verweigert. Weder Vertreter anderer Wahlvorschläge noch neutrale Instanzen
hatten die Möglichkeit, die ordnungsgemäße Durchführung der Stimmenauszählung zu überwachen
bzw. zu überprüfen.
Eine öffentliche Stimmenauszählung ist bei demokratischen
Wahlen weltweit üblich, selbst in Staaten, denen bei uns nur eingeschränkt
demokratische Verhältnisse zugebilligt werden. Sie reduziert die potenzielle
Gefahr von Manipulationen, schafft Vertrauen sowie Transparenz und liegt deshalb im Interesse
aller Mitglieder.
Zu dieser Wahl wurde uns nun kurzfristig angeboten, einen Beobachter
zur Stimmenauszählung zu entsenden. Das ist ein erfreulicher
Schritt in die richtige Richtung, den wir zu schätzen wissen. Es
macht Hoffnung, dass weitere folgen.
Unser Ziel: Ein transparenteres Wahlverfahren
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