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Unsere Bedenken - unsere Ziele (1)

Demokratieverständnis: Ist der Wahlausschuss neutral?

In der Vergangenheit haben wir immer wieder an die Mehrheit appelliert, den Vertretern der Freien Liste eines der 5 Mitglieder des Wahlausschusses zuzugestehen, wie das bei Ausschuss-Besetzungen in allen demokratischen Gremien vom Bundestag bis zu Betriebsräten üblich ist. Es wurden aber bisher ausschließlich die von den Vertretern der Liste 1 vorgeschlagenen Kandidaten in den Wahlausschuss gewählt, der lt. Satzung zum einen wieder eine "Liste des Wahlausschusses" (Liste 1) aufstellt, zum anderen aber auch die Ver­treter-Wahlen organisiert, überwacht und die abgegebenen Stimmen nicht öffentlich auszählt
. Die Durchführung der Wahlen liegt damit ausschließlich in der Hand von Personen, bei denen eine Nähe zur Liste des Wahlausschusses vermutet werden kann, auch wenn sie nicht auf dieser kandidieren dürfen. 

Der Wahlausschuss ist damit Konkurrent und Schiedsrichter in einem!

Trotzdem wurde eine öffentliche Stimmenauszählung bisher immer ausdrücklich verweigert. Weder Vertreter anderer Wahlvorschläge noch neutrale Instanzen hatten die Möglichkeit, die ordnungsgemäße Durchführung der Stimmenauszählung zu überwachen bzw. zu überprüfen.
Eine öffentliche Stimmenauszählung ist bei demokratischen Wahlen weltweit üblich, selbst in Staaten, denen bei uns nur eingeschränkt demokratische Verhältnisse zugebilligt werden. Sie reduziert die potenzielle Gefahr von Manipulationen, schafft Vertrauen sowie Transparenz und liegt deshalb im Interesse aller Mitglieder.
Zu dieser Wahl wurde uns nun kurzfristig angeboten, einen Beobachter zur Stimmenauszählung zu entsenden. Das ist ein erfreulicher Schritt in die richtige Richtung, den wir zu schätzen wissen. Es macht Hoffnung, dass weitere folgen.

Unser Ziel:  Ein transparenteres Wahlverfahren

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