Über eine interessante Entwicklung bei der Stadtsparkasse Düsseldorf berichtet die FAZ.
Die Sparkassenaufsicht rüttelt am Selbstverständnis
aller Sparkassen. Es geht im Kern darum, ob eine Sparkasse als Anstalt
öffentlichen Rechts quasi sich selbst gehört und der Vorstand
etwa über den Gewinn weitgehend verfügen darf oder ob der
Verwaltungsrat als Kontrollgremium der Träger mehr oder weniger
große Mitsprache hat. Der Bürgermeister argumentiert, dass
die Stadtsparkasse über erheblich mehr Eigenkapital als gesetzlich
vorgeschrieben verfügt, so dass eine Aufstockung der
Rücklagen nicht zwingend „notwendig“ sein.
Kritisiert wird, dass Vorstände am liebsten vor Ort
großzügig Spenden anstatt Gewinne ausschütten. Damit
kann sich die Sparkasse jedes Jahr Freunde machen. Ab 2016 wird
die Entscheidungsbefugnis des Verwaltungsrates gestärkt.
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Das
sind erstaunliche Parallelen zur Sparda-Bank. Eigner sind hier
nicht die Kommunen, sondern die Mitglieder, also die Kunden. Aber
auch hier meinen Vorstand und Mitarbeiter, sie gehören sich
selbst, was nicht nur im Wahlverfahren zur Vertreterversammlung,
sondern auch in der Dividendenpolitik zum Ausdruck kommt. Auch bei der
Sparda-Bank sind die Gewinne in den letzten Jahren stetig gestiegen.
Auch sie verfügt über erheblich
mehr Eigenkapital als gesetzlich vorgeschrieben. Aber trotzdem steckt
sie den größten Teil des Gewinns lieber in die
Rücklagen und hat sogar die früher mit 6%
großzügige Dividende schrittweise auf 3% reduziert.
Leider gibt es hier keine Instanz wie die Sparkassenaufsicht. Aber die
Eigentümer, also die Kunden, könnten bei den Wahlen zur
Vertreterversammlung durchaus auf ihre Interessen pochen.
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