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27.06.2014 Sparda-Vertreterversammlung 2014  -  Dividende sinkt auf 3% Zurück >

Am 27. Juni 2014 trafen sich die Vertreter zur dritten Vertreterversammlung in dieser Wahlperiode.

Wie schon in den Vorjahren gab es einen Gastvortrag, der wieder die ökologische Ausrichtung des Vorstands unterstrich. Felix Finkbeiner, ein 16-jähriger Schüler aus Pähl warb für die Schülerinitiative Plant-for-the-Planet, deren Ziel es ist, bei Kindern und Erwachsenen ein Bewusstsein für globale Gerechtigkeit und den Klimawandel zu schaffen und letzteren aktiv durch Baumpflanzaktionen zu bekämpfen. Jeder gepflanzte Baum wird von den Schülern zum Symbol für Klimagerechtigkeit ernannt. Sparda hat 5.000 Bäume gespendet und jedem Vertreter eine Spenderurkunde über 20 Bäume ausgehändigt.

Der Vorstandsvorsitzende Helmut Lind ging nach den üblichen Hinweisen auf Kunden- und Mitarbeiterzufriedenheit (Sympathiewerbung) insbesondere auf die durch Basel III zu erwartenden steigenden Anforderungen an die Eigenkapitalausstattung ein. Wohl im Hinblick auf die vorgeschlagene Dividendensenkung von 4,5% auf 3% erläuterte er ausführlich das Ziel "wirtschaftliche Förderung der Mitglieder" (gebührenfreies Konto, günstige Zinsen) im Gegensatz zu "Gewinnmaximierung". Der Geschäftsbericht und weitere Unterlagen sind auf den Sparda-Internetseiten zu finden.

Die Feststellung des Jahresabschlusses 2013 erfolgte einstimmig.
Vorstand und Aufsichtsrat schlugen vor, die Dividende von 4,5% (Vorjahr) auf 3% zu senken.
Ein Vertreter der Freien Liste kritisierte zunächst, dass die sehr informativen Ausführungen des Vorstands (siehe Punkt 4) nicht im Geschäftsbericht dargelegt sind, aber bei verbaler Ausführung selbst für Kenner der Materie nicht leicht zu verarbeiten sind. Im Geschäftsbericht heißt es auf S.14 lediglich: "Für das Jahr 2013 kann eine Stärkung des Eigenkapitals erzielt werden. Bezogen auf die Bilanzsumme beträgt der Anteil des Eigenkapitals 4,2% (Vorjahr 3,8%)." und "Die Gesamtkennziffer nach der Solvabilitätsverordnung liegt deutlich über der vorgeschriebenen Norm von 8 Prozent."
Er beantragte die Beibehaltung einer Dividende von 4,5% mit folgenden Begründungen:
"Die Ausschüttung beträgt 1'9 Mio.€, das sind 8% des um 29,6% auf 23'9 Mio. € gestiegenen Jahresüberschusses. Das sei nicht einzusehen, zumal die Mitglieder im Gegensatz zu Aktiengesellschaften nicht am Wertzuwachs durch Rücklagenbildung partizipieren. Gerade eine Genossenschaft, die noch dazu mit Fairness wirbt, sollte dieses Prinzip auch auf ihre Mitglieder und Mit-Eigentümer anwenden, die wir vertreten. Eine Ausschüttungsquote von 3% wurde in diesem Jahr selbst von vielen Aktiengesellschaften übertroffen (nachrichtlich: Sparda Augsburg 5,12%, Sparda Nürnberg 4,5%, Sparda Ostbayern 4,0%, Sparda Hessen 3,5%, Sparda Südwest 3%). Sie diene letztlich auch dem Werterhalt der Einlage angesichts der Inflation."
Der Vorstandsvorsitzende Helmut Lind reagierte "entsetzt - nicht über den Vorschlag, sondern über die Tatsache, dass es ihm nicht gelungen sei, alle Vertreter von den Idealen der Sparda-Bank zu überzeugen."

Der Vertreter der Freien Liste wies noch einmal darauf hin, "dass es wenig Unterschied mache, ob man nun 23'9 Mio.€ oder 23'0 Mio. € in die Rücklagen stelle. Immerhin betrug die Ausschüttung bis vor 3 Jahren lange Zeit noch 5,5-6,25%, die offensichtlich damals (noch?) nicht den "Idealen" widersprachen. Bei der marktkonformen Senkung der Zinsen auf Einlagen der Sparda-Mitglieder habe man auch nicht auf die wirtschaftliche Förderung der Mitglieder Rücksicht genommen. Vielmehr habe diese mit zum Gewinnanstieg beigetragen, so dass eine Ausschüttung nur einen gerechten Ausgleich darstellen würde." Er forderte eine Aussage, ob man eine derartige Rücklagendotierung im Hinblick auf Basel III tatsächlich für notwendig halte, was der neue Controlling-Vorstand bestätigte.
Aus diesem Grund wurde der Vorschlag des Vorstands mit wenigen Gegenstimmen aus Reihen der Freien Liste angenommen.

Trotz nicht ausgeräumter Bedenken hinsichtlich der oben genannten Themen stimmten die Vertreter der Freien Liste in Anerkennung des erfolgreichen Geschäftsverlaufs der Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat zu, die damit einstimmig erfolgte.

Der Aufsichtsrat schlug die turnusgemäß ausscheidenden Aufsichtsräte Monika Steiner und Berthold Ottmann zur Wiederwahl vor, nicht aber den ebenfalls ausscheidenden langjährigen AR-Vorsitzenden Siegfried Danninger.
Aus dem Kreis der Vertreter wurden Kurt Dobrauer, Sabine Kral und Siegfried Danninger als 3. Kandidat vorgeschlagen. Letzterer verzichtete in einer ergreifenden Abschiedsrede zugunsten seiner Favoritin Sabine Kral, die bereits drei Jahre vorher gegen Monika Steiner unterlegen war.
Herbert Uhl schlug für die Freie Liste Michael Mundenbruch vor, mit der Begründung, "dass sich diese Kandidatur nicht gegen andere Vertreter, die Geschäftspolitik und den Konsens mit den Mitarbeitern richte, sondern sich aus dem moralischen Anspruch ableite, dass rd. ein Sechstel der Vertreter auch einen von sechs Aufsichtsräten stellen sollten."
Berthold Ottmann und Monika Steiner wurden mit großer Mehrheit gewählt.
Im dritten Wahlgang erhielten Kurt Dobrauer 120, Sabine Kral 44 und Michael Mundenbruch 31 Stimmen.
Aus Sicht der Freien Liste war das Wahlverfahren nicht satzungskonform. §33 (3) lautet:
"Wird eine Wahl mit Stimmzetteln durchgeführt, so hat jeder Wahlberechtigte so viele Stimmen, wie Mandate zu vergeben sind. … Gewählt sind die Kandidaten, die die meisten Stimmen erhalten." Daraus kann man eindeutig ableiten, dass bei der Wahl mit Stimmzetteln alle Kandidaten in einem Wahlgang zu wählen sind. Dies wird auch durch die Formulierung in §33 (4) bestätigt:
" Wird eine Wahl mit Handzeichen durchgeführt, so ist für jedes zu vergebende Mandat ein besonderer Wahlgang erforderlich." Dieser Hinweis wäre überflüssig, wenn dies generell so wäre. Es besagt im Umkehrschluss, dass es bei Wahl mit Stimmzettel eben keine einzelnen Wahlgänge gibt.
Im Hinblick auf das eindeutige Wahlergebnis verzichtet die Freie Liste jedoch auf eine Wahlanfechtung, fordert den Vorstand aber auf, das Wahlverfahren für die Zukunft satzungsgemäß anzupassen.

Dies ist ein subjektiver Erfahrungsbericht, der keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Verbindlichkeit erhebt.
Das offizielle Protokoll ist für Sparda-Mitglieder gemäß Satzung beim Sparda-Vorstand einzusehen
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Unsere Mitglieder und Kandidaten können den ausführlichen Bericht bei uns anfordern.