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21.11.2021 Zusatzvereinbarung Verwahrentgelt - Zum Berliner Urteil Zurück >

Gemäß einem Urteil des Landgerichts Berlin vom 28.10.21 gegen die Sparda-Bank Berlin dürfen Banken für die Verwahrung von Einlagen auf Tagesgeld- und Girokonten keine Verwahrentgelte berechnen. Das Urteil hat aber noch keine Rechtskraft, da die Bank lt. einem Bericht der FAZ Berufung einlegen will.
Für uns bei der Sparda-Bank München bedeutet dies, dass wir eine Zustimmung nur vorbehaltlich einer Rechtskraft dieses Urteils erteilen sollten.
Unklar in der Vereinbarung ist darüber hinaus die
Formulierung eines "Freibetrags von derzeit 100.000 €". Das "derzeit" könnte später so interpretiert werden, dass man damit auch einem später gesenkten Freibetrag zugestimmt hat. Das sollte man durch eine entsprechende Anmerkung ausschließen. Eine offizielle Klarstellung seitens der Bank wäre wünschenswert.