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14.12.2011 Sparda-Vorstand erwirkt einstweilige Verfügung gegen Freie Liste Zurück >

Im Zusammenhang mit der am 15. Dezember stattfindenden Vertreterwahl der Sparda-Bank München eG hat der Vorstand beim Landgericht München II eine einstweilige Verfügung erwirkt, die den Kandidaten der Freien Liste mit Bezug auf drei konkrete Aussagen die Verteilung ihres Faltblattes und die Verbreitung der entsprechenden Inhalte im Internet untersagt. Begründet wird dies damit, dass diese "unwahre Behauptungen" enthielten, "die das Ansehen der Antragstellerin und deren Organen und Mitarbeitern in nicht hinnehmbarer Weise beschädigen." Wir haben diese Anschuldigungen bereits mit Nachdruck zurückgewiesen und rechtliche Schritte gegen diese Behinderung der freien Meinungsäußerung und unserer Rechte als Kandidaten bei einer demokratischen Wahl ergriffen.
Da wir den Sachverhalt aus naheliegenden Gründen an dieser Stelle nicht aufklären können, empfehlen wir interessierten Mitgliedern, sich die Verhandlung vor dem Landgericht München II, Denisstr.3, Saal 514, am 28. Februar 2012 um 9:05 anzuhören und sich selbst ein Bild zu machen.