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02.12.2011 Legitimation als unendlicher Kreislauf  -  2500 zu 150 für die Freie Liste Zurück >

Wer Briefwahlunterlagen beantragt, wird im Anschreiben ausführlich über die Legitimation der beiden zur Wahl stehenden Listen aufgeklärt. Um die Legitimation der Liste 1 zu begründen, werden 7 Zeilen benötigt, für Liste 2 reichen zwei Zeilen.

Bei Liste 1 ist es auch komplizierter. Sie ist von den "Organen der Genossenschaft legitimiert." Das ist der Wahlausschuss, 7 gewählt von rd. 150 Vertretern der Liste 1, zwei von derselben Mehrheit gewählte Aufsichtsräte und zwei vom Aufsichtsrat berufene Vorstandsmitglieder. Das ist nicht nur legitim, sondern auch legal, denn so regelt es die Satzung. Dieser Wahlausschuss setzt nun Kandidaten auf eine Liste, genau soviele wie benötigt werden. Diese sind dann - sofern keine weiteren Wahllisten zustandekommen - praktisch automatisch gewählt, denn nur wenige stimmen mit nein, wenn es keine Alternativen gibt.
Die Liste 1 hat sich also letztlich selbst legitimiert - in einem unendlichen Kreislauf.
Aber nun ist das Demokratieverständnis der Deutschen doch etwas anders. Einige Mitglieder haben sich aufgerafft, trotz hoher Hürden eine alternative Liste aufzustellen, die-freie-liste.org.
Auch das ist nicht nur legitim, sondern legal, weil lt. Satzung und Wahlordnung vorgesehen und dort geregelt.
Im Anschreiben heißt es nur, dass irgendwer eine Liste 2 aufgestellt hat, die "durch ein Unterschriftenquorum legitimiert" ist. In der Tat: Wir haben wochenlang Unterschriften gesammelt, mit großem Erfolg. Es hätten noch mehr sein können, nur eine Frage der Zeit.
Die Liste 2 ist von über 2.500 Mitgliedern legitimiert.
Das spricht für sich.

Für Liste 2 trifft auch zu, was die Liste 1 im Anschreiben für sich beansprucht: Sie spiegelt die Mitgliederstruktur wider.
Auf Liste 1 fehlt bei vielen der Kandidaten die Berufsangabe. Warum wohl?