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20.11.2011 Das jüngste Gerücht - Revolution bei Sparda? Zurück >

In jüngster Zeit wurde gegenüber Mitgliedern u.a. mit dem Argument vor der Freien Liste gewarnt, diese wolle die Mitgliedschaft bei der Sparda-Bank für alle Interessenten öffnen.
Gleichzeitig verschwanden "zufällig"
die Berufsbezeichnungen einiger freiberuflicher Kandidaten aus aus der bereits auf den Sparda-Seiten veröffentlichten Wahlliste .
Nach § 3d der Satzung können "Andere natürliche Personen, soweit sie im Geschäftsbereich wohnen oder beschäftigt sind", die Mitgliedschaft erwerben. Es gibt also keinen Personenkreis, der von der Mitgliedschaft ausgeschlossen ist. Lediglich juristische Personen (Gesellschaften, Vereine) sind ausgenommen, mit den in §3e aufgezählten Ausnahmen. Wer seinen Wohnsitz außerhalb des Geschäftsbereichs verlegt, ist bisher i.d.R. nicht ausgeschlossen worden, was ein Blick in die Mitgliederliste der Wahlbezirke 1 und 17 beweist.
Die Vertreter der Freien Liste haben in den vergangen 5 Jahren keine Anträge gestellt, diese Satzungsregelung bzw. diese Praxis zu ändern. Eine Willensbildung unter den derzeitigen Kandidaten hat weder zu diesem noch zu anderen Themen stattgefunden. Wir sehen auch keinen Grund, diese Regelung ohne einen Konsens aller Vertreter und des Vorstands zu ändern.
Genauso unsinnig sind aus den erwähnten Gründen Gerüchte, die Freie Liste wolle die Ausrichtung der Sparda-Bank grundlegend ändern.

Diese Gerüchte werden offensichtlich von denen gestreut, die einen Erfolg der Freien Liste aus eigennützigen Gründen verhindern wollen.